Berichtspflichten

Im Außendienst werden Ihnen oft immer mehr administrative Tätigkeiten übertragen, die Ihnen die Zeit für Ihre eigentliche Tätigkeit rauben.

Dazu gehören auch diverse Berichtspflichten.

So lästig diese auch sein können, der Arbeitgeber ist berechtigt diese einzufordern. Kommen Sie den Berichtspflichten z.B. im Rahmen eines CRM-Tools nicht nach, kann der Arbeitgeber nach mindestens einer entsprechenden Abmahnung die Kündigung aussprechen, siehe nur LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2016, 1 Sa 37/16.

Delikater sind die Themen Wochenplanung und Wochenbericht. Sind Sie der/die einzige Mitarbeiter/Mitarbeiterin, von der/dem diese verlangt werden, ist das ein untrügliches Zeichen dafür, dass Ihre Führungskraft der Meinung ist, dass Sie nicht genug Engagement an den Tag legen. Auch diese Berichte darf ein Arbeitgeber verlangen.

Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Ohne sachlichen Grund kann er diese Art der Berichte nicht länger als drei Monate verlangen.