Wie Sie auf eine möglicher­weise unzulässige Weisung reagieren

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist der Kern des Arbeitsverhältnisses.

Trotzdem ist nicht jede Weisung zulässig. Die Frage, wie Sie auf eine möglicherweise unzulässige Weisung reagieren sollen, ist in der Praxis sehr schwer zu beantworten, da immer eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung droht.

Werden die Weisungen unerträglich oder drohen gar gesundheitliche Beeinträchtigungen, hilft meist nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Das Gericht stellt dann ggf. die Unwirksamkeit der Weisung fest. Bis Sie eine Entscheidung bekommen, kann es durchaus sechs bis neun Monate dauern. Es gibt zwar noch die Möglichkeit im einstweiligen Rechtsschutz eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen, diese ist aber nur erfolgversprechend, wenn die Unzulässigkeit der Weisung offensichtlich ist.