Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Augsburg

Für Arbeitnehmer, Außendienstangestellte & Betriebsräte

Herausfordernde Personalthemen sind meine Spezialität – Sie in arbeitsrechtlichen Problemfällen handlungsfähig zu machen, ist mein Ziel.

Im Arbeitsrecht geht es nahezu immer um Konflikte zwischen der Arbeitnehmer-Seite, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg habe ich mich entschieden, in diesen Konstellationen ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte zu beraten und zu vertreten – in außergerichtlichen Verhandlungen, Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten.

Dabei kommt es mir in jedem Mandat darauf an, als Anwalt optimale rechtliche Ergebnisse zu erzielen, ohne dabei aber persönliche und strategische Aspekte aus dem Blick zu verlieren. Denn natürlich kommt es darauf an, Rechte und Ansprüche effizient durchzusetzen. Andererseits gibt es gerade im Arbeitsrecht häufig Konstellationen und Situationen, in denen es wichtig ist, mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht unnötig „verbrannte Erde zu hinterlassen“, weil z.B. eine weitere konstruktive Zusammenarbeit möglich sein muss.

Bei all dem hilft mir meine persönliche Erfahrung – Erfahrung, über die kaum ein Rechtsanwalt verfügt: 15 Jahre als Personalreferent und Personalleiter und mit mehr als 10 Jahren Führungsverantwortung in einem mittelständischen Unternehmen und einem Konzern.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Augsburg

Im Arbeitsrecht geht es nahezu immer um Konflikte zwischen der Arbeitnehmer-Seite, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg habe ich mich entschieden, in diesen Konstellationen ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebs­räte zu beraten und zu vertreten – in außergerichtlichen Verhandlungen, Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten.

Dabei kommt es mir in jedem Mandat darauf an, als Anwalt optimale rechtliche Er­gebnisse zu erzielen, ohne dabei aber persönliche und strategische Aspekte aus dem Blick zu verlieren. Denn natürlich kommt es darauf an, Rechte und Ansprüche effizient durchzusetzen. Andererseits gibt es gerade im Arbeitsrecht häufig Konstellationen und Situationen, in denen es wichtig ist, mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht unnötig „verbrannte Erde zu hinterlassen“, weil z.B. eine weitere konstruktive Zusammenarbeit möglich sein muss.

Bei all dem hilft mir meine persönliche Erfahrung – Erfahrung, über die kaum ein Rechtsanwalt verfügt: 15 Jahre als Personalreferent und Personalleiter und mit mehr als 10 Jahren Führungsverantwortung in einem mittelständischen Unternehmen und einem Konzern.

Kompetenz

Durch über 25 Jahre im Arbeitsrecht und 15 Jahre auf der Arbeitgeberseite, weiß ich wie Arbeitgeber ticken und kenne ihr Vorgehen. Mit mir gewinnen Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen jederzeit zur Seite steht.

Leidenschaft

Ich bin Anwalt aus Leidenschaft und habe diesen Beruf gewählt, um Menschen in Lebenslagen zur Seite zu stehen, in denen sie scheinbar einer übermächtigen Gegenseite gegenüberstehen. Dabei übernehme ich Ihre Vertretung aus voller Überzeugung.

Feingefühl

Nachdem ich selbst einmal die Erfahrung machen musste entlassen zu werden, kann ich mich sehr gut in Ihre Lage versetzen. Auch wenn ich mich maximal für Ihre Rechte einsetze, so tue ich dies eher mit dem Degen als der Streitaxt.

Kostenfreies Erstgespräch

Im Rahmen eines kostenfreien telefonischen Erstgespräches gebe ich Ihnen eine
erste Einschätzung, ob es rechtlich und wirtschaftlich Sinn macht gegen die Kündigung vorzugehen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Ich freue mich Sie zu unterstützen!

Meine Mandanten

Als Arbeitnehmeranwalt unterstütze ich ausschließlich Arbeitnehmer – speziell auch im Außendienst! – und Betriebsräte – als Einzelpersonen und das ganze Gremium.

Dabei nehme ich natürlich immer die Perspektive meiner Mandanten und Mandantinnen ein, kenne aber aus eigener langjähriger Erfahrung in Unternehmen als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt auch den Blickwinkel und die Argumente von Arbeitgebern. So kann ich erfolgversprechende und bestenfalls nachhaltige Strategien für meine Mandate entwickeln und umsetzen.

Das Arbeitsrecht ist von starkem gesetzlichem Arbeitnehmer-Schutz geprägt. Häufig ist es aber notwendig, als Arbeitnehmer für seine Rechte und Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu kämpfen. Dabei unterstütze ich Sie im Raum Augsburg gerne: außergerichtlich und natürlich vor dem Arbeitsgericht, im Zusammenhang mit einer Kündigung, Lohnzahlungsansprüchen oder einem Aufhebungsvertrag etc.

Mitarbeiter im Außendienst sind grundsätzlich auch Arbeitnehmer. Allerdings stellen sich in solchen Arbeitsverhältnissen nicht selten ganz besondere rechtliche Fragen, die Mitarbeiter vor Ort im Betrieb nicht oder nicht so betreffen. Mit den Besonderheiten im Arbeitsverhältnis im Außendienst bin ich bestens vertraut und helfe Ihnen, Fragen zu klären und besondere Rechte und Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durchzusetzen.

Der Betriebsrat ist zuständig für die Vertretung von Interessen von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Oft entstehen aber Konflikte darüber, wie weit die Befugnisse des Betriebsrats reichen bzw. über den Umfang der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gremium. Ich unterstütze Betriebsräte bei der Klärung von Fragen und in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, außergerichtlich und vor Gericht.

Das Arbeitsrecht ist von starkem gesetzlichem Arbeitnehmer-Schutz geprägt. Häufig ist es aber notwendig, als Arbeitnehmer für seine Rechte und Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu kämpfen. Dabei unterstütze ich Sie im Raum Augsburg gerne: außergerichtlich und natürlich vor dem Arbeitsgericht, im Zusammenhang mit einer Kündigung, Lohnzahlungsansprüchen oder einem Aufhebungsvertrag etc.

Mitarbeiter im Außendienst sind grundsätzlich auch Arbeitnehmer. Allerdings stellen sich in solchen Arbeitsverhältnissen nicht selten ganz besondere rechtliche Fragen, die Mitarbeiter vor Ort im Betrieb nicht oder nicht so betreffen. Mit den Besonderheiten im Arbeitsverhältnis im Außendienst bin ich bestens vertraut und helfe Ihnen, Fragen zu klären und besondere Rechte und Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durchzusetzen.

Der Betriebsrat ist zuständig für die Vertretung von Interessen von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Oft entstehen aber Konflikte darüber, wie weit die Befugnisse des Betriebsrats reichen bzw. über den Umfang der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gremium. Ich unterstütze Betriebsräte bei der Klärung von Fragen und in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, außergerichtlich und vor Gericht.

Aktuelle Themen

Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte (LAG)

Hose & Unterhose heruntergezogen: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Thema. Erfährt der Arbeitgeber davon, kann das schnell zu einer Kündigung führen, wie ein aktueller Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zeigt. Das BAG musste darüber entscheiden, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer einem Kollegen die Hose herunterzieht, und: ob das ein Grund ist, den Mitarbeiter fristlos zu kündigen (BAG, Urteil v. 20.5.2021, Az.: 2 AZR 596/20). Ist sexuelle Belästigung ein Kündigungsgrund?

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Kündigung wegen heimlichem Gesprächsmitschnitt

Ein heimlicher Gesprächsmitschnitt eines Personalgesprächs rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) grundsätzlich durchaus eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung. Denn das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen darf auch im Betrieb nicht heimlich mitgeschnitten werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied nun darüber, ob eine heimliche Gesprächsaufzeichnung immer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt oder ob ein Gesprächsmitschnitt im Einzelfall auch gerechtfertigt sein kann (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.11.2021, Az.: 2 Sa

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Ende Homeoffice-Arbeit: Versetzung nur mit Zustimmung des Betriebsrats?

Lange im Homeoffice und nun zurück ins Büro? Für viele Arbeitnehmer*innen nicht unbedingt das, was man sich wünscht. Verlangt der Arbeitgeber die Rückkehr an den Büroarbeitsplatz, fühlt sich das dann durchaus an wie eine Versetzung. Aber ist es auch eine Versetzung? Darüber entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) und befasste sich dabei u.a. mit der Frage, ob der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats braucht, wenn er Arbeitnehmer*innen vom Homeoffice-Arbeitsplatz zurück an den

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Kundenrezensio­nen

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