Aufhebungs­verträge

Die meisten Arbeitsverhältnisse im angestellten Außendienst werden durch Aufhebungsverträge beendet.

Legt man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die Chancen und Risiken sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Das größte Risiko liegt für Sie in der drohenden Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit.

Ich begleite Sie durch diese schwierige Phase und sorge dafür, dass Sie in den Verhandlungen die bestmöglichen Ergebnisse erzielen, sowohl hinsichtlich der Abfindung, als auch bei der Sicherung Ihrer weiteren beruflichen Möglichkeiten.

Dabei gilt es einige Besonderheiten zu beachten, u.a. die anteilige Bezahlung von jährlich anfallenden Vergütungsbestandteilen und Provisionen. Auch macht es Sinn eine Sprachregelung über den Grund des Ausscheidens zu vereinbaren, damit Ihre Kunden oder Geschäftspartner richtig informiert werden.