Führerschein­verlust

Dass ein vierwöchiger Führerscheinverlust i.d.R. nicht zu einer Kündigung führt, ist allgemein bekannt. Aber auch bei einem längeren Führerscheinverlust von z.B. 12 Monaten ist nicht automatisch der Arbeitsplatz in Gefahr. Dies liegt daran, dass es keine absoluten Kündigungsgründe gibt, entscheidend ist immer der Einzelfall.

Besonders gut zeigt dies die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 03.07.2014 5 Sa 27/14.

Eine Maklerbetreuerin musste ihren Führerschein für 12 Monate abgeben. Trotzdem konnte der Arbeitgeber sie nicht kündigen.

Zwei Dinge waren entscheidend.
Erstens erstreckte sich das Vertriebsgebiet zu 80 % auf die Stadt Hamburg, so dass sie die Geschäftspartner auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuchen konnte.
Zweitens hatte die Maklerbetreuerin bei ihrem Arbeitgeber schon 10 verschiedene Funktionen, auch im Innendienst, ausgeübt, so dass es für das Gericht nicht nachvollziehbar war, dass es im ganzen Unternehmen keine freie Stelle gegeben haben soll, auf der man die Maklerbetreuerin für 12 Monate hätte einsetzen können.