Anwalt für Arbeitnehmer aus Überzeugung
Im Arbeitsrecht geht es nahezu immer um Konflikte zwischen der Arbeitnehmer-Seite, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg habe ich mich entschieden, in diesen Konstellationen ausschließlich Arbeitnehmer:innen und Betriebsräte zu beraten und zu vertreten – in außergerichtlichen Verhandlungen, Schiedsverfahren und vor den Arbeitsgerichten.
Dabei kommt es mir in jedem Mandat darauf an, als Anwalt optimale rechtliche Ergebnisse zu erzielen, ohne dabei aber persönliche und strategische Aspekte aus dem Blick zu verlieren. Denn natürlich kommt es darauf an, Rechte und Ansprüche effizient durchzusetzen. Andererseits gibt es gerade im Arbeitsrecht häufig Konstellationen und Situationen, in denen es wichtig ist, mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht unnötig „verbrannte Erde zu hinterlassen“, weil z.B. eine weitere konstruktive Zusammenarbeit möglich sein muss.
Bei all dem hilft mir meine persönliche Erfahrung – Erfahrung, über die kaum ein Rechtsanwalt verfügt: 15 Jahre als Personalreferent und Personalleiter und mit mehr als 10 Jahren Führungsverantwortung in einem mittelständischen Unternehmen und einem Konzern.
Deswegen sind herausfordernde Personalthemen meine Spezialität –
Sie in arbeitsrechtlichen Problemfällen handlungsfähig zu machen, ist mein Ziel.
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt, der Sie in einem Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber mit Wissen und Fingerspitzengefühl berät und vertritt? Sprechen Sie mich gerne an, in Augsburg unter 0821 / 50 85 26 60 oder über das Kontaktformular!
Meine Mandanten
Als Arbeitnehmeranwalt unterstütze ich ausschließlich Arbeitnehmer:innen – speziell auch im Außendienst! – und Betriebsräte – als Einzelpersonen und das ganze Gremium. Dabei nehme ich natürlich immer die Perspektive meiner Mandanten und Mandantinnen ein, kenne aber aus eigener langjähriger Erfahrung in Unternehmen als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt auch den Blickwinkel und die Argumente von Arbeitgebern. So kann ich erfolgversprechende und bestenfalls nachhaltige Strategien für meine Mandate entwickeln und umsetzen.
Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist von starkem gesetzlichem Arbeitnehmer:innen-Schutz geprägt. Häufig ist es aber notwendig, als Arbeitnehmer:in für seine Rechte und Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu kämpfen. Dabei unterstütze ich Sie im Raum Augsburg gerne: außergerichtlich und natürlich vor dem Arbeitsgericht, im Zusammenhang mit einer Kündigung, Lohnzahlungsansprüchen oder einem Aufhebungsvertrag etc.mehr erfahren
Außendienstmitarbeiter

Mitarbeiter:innen im Außendienst sind grundsätzlich auch Arbeitnehmer. Allerdings stellen sich in solchen Arbeitsverhältnissen nicht selten ganz besondere rechtliche Fragen, die Mitarbeiter:innen vor Ort im Betrieb nicht oder nicht so betreffen. Mit den Besonderheiten im Arbeitsverhältnis im Außendienst bin ich bestens vertraut und helfen Ihnen, Fragen zu klären und besondere Rechte und Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durchzusetzen.mehr erfahren
Betriebsrat

Der Betriebsrat ist zuständig für die Vertretung von Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Oft entstehen aber Konflikte darüber, wie weit die Befugnisse des Betriebsrats reichen bzw. über den Umfang der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gremium. Ich unterstütze Betriebsräte deswegen bei der Klärung von Fragen und in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, auch hier natürlich außergerichtlich und vor Gericht.mehr erfahren
Aktuelle Themen
Kaum ein Rechtsbereich ist so stark von sich ändernder Rechtsprechung geprägt wie das Arbeitsrecht. Stärker als in vielen anderen Bereichen haben Urteile der Arbeitsgerichte – vor allem Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte (LAG) – Auswirkung auf die Auslegung von Gesetzen, Arbeitsverträgen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.
In meinem Blog finden Sie deshalb regelmäßig verständlich aufbereitete aktuelle Urteilszusammenfassungen und Zusammenfassungen wichtiger Grundsatzentscheidungen aus den letzten Jahren.
Arbeitsrecht: Abwehr der Zwangsvollstreckung bei Unterlassungsverpflichtung
Kündigung wegen Pflichtverletzung in Teilbereich der Arbeitspflicht
Berichtsheft und Arbeitgeberanweisung: Wann ist Kündigung möglich?
Markus Schleifer
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem arbeite ich mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht: zunächst als angestellter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in einer Kanzlei in Augsburg, danach für mehr als 15 Jahre als Personalreferent, Personalleiter und Syndikusanwalt für Arbeitsrecht in einem Konzern bzw. einem mittelständischen Unternehmen.
Seit 2015 berate und vertrete ich in eigener Kanzlei ausschließlich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und bringe hier meine jahrelange Erfahrung aus meiner Zeit als Arbeitgebervertreter effektiv ein.mehr erfahren
