Überstunden nur gegen Unterschrift

Wusstest du schon, dass unter Anwälten zu Überstunden folgender Witz kursiert?

Wer hat schon mal eine erfolgreiche Überstundenklage gesehen…

Exhausted man sitting in the office late at nightTatsächlich ist es so, wer gezwungen ist die Auszahlung der Überstunden vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, der hat schlechte Karten.
Ihr müsst dem Arbeitsrichter, oder der Arbeitsrichterin genau erklären, an welchen Tagen ihr wieviel Minuten oder Stunden mehr gearbeitet, und was ihr in der Zeit gemacht habt.
Wenn der Arbeitgeber sich dumm stellt müsst ihr das Ganze noch beweisen, und spätestens an dieser Stelle habt ihr verloren.
Es nützt euch auch überhaupt nichts, wenn ihr selbst genau aufschreibt wie viel ihr arbeitet, das zählt vor Gericht nicht als Beweis.
Daher mein Tipp, Überstunden gibt es zukünftig nur gegen die Unterschrift vom Chef. Jetzt werdet ihr vielleicht sagen, mein Chef unterschreibt mir das nicht. Kann sein, aber fragen kostet nichts und wenn der Chef die Überstunden unbedingt braucht, dann wird er euch zu 90 % auch den Stundenzettel abzeichnen und nur so bist du auf der sicheren Seite.

 

Markus Schleifer – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht