Beantragung von Teilzeit / Elternzeit

Für die Beantragung von Elternzeit oder Teilzeit brauchen Sie in der Regel keinen Anwalt.

Es reicht meist ein Blick auf die einschlägigen Internetseiten.

Hier möchte ich Ihnen nur einen einzigen Rat geben.
Beantragen Sie gerade die Teilzeit nach Elternzeit deutlich früher als mit der gesetzlichen Mindestfrist von drei Monaten.

Das gibt Ihrem Arbeitgeber mehr Zeit eine ggf. erforderliche Ersatzkraft für die Stunden, die Sie nicht abdecken, zu suchen.
Das erhöht auch Ihre Chancen, dass der Teilzeitantrag Erfolg hat.

Wenn Ihnen aber Steine in den Weg gelegt werden, dann sollten Sie zeitnah einen Anwalt aufsuchen, um Ihre Rechte zu wahren, da viel von der Einhaltung von Fristen abhängt.