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Rechtsanwalt Markus Schleifer berät als Arbeitnehmeranwalt seit 2015 Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen im Außendienst und Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder in seiner eigenen Kanzlei in Augsburg in allen Fragen des Arbeitsrechts. Seit Herbst 2021 ist RA Schleifer nun berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Fachanwalt: Ergebnis praktischer Erfahrung und umfangreicher Ausbildung Nicht jeder Rechtsanwalt, der sich vertieft mit einem Rechtsbereich wie z.B. dem Arbeitsrecht beschäftigt, ist automatisch berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Ganz im Gegenteil: Nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die nachweisen können, dass sie über vertiefte theoretische Kenntnisse in einem Rechtsbereich verfügen, und umfangreiche praktische Erfahrung nachweisen können, erhalten [...]weiterlesen
Ein Interview mit Andreas Finger, Fa. Abraxas Was bedeutet Netto Entgeltoptimierung ? Man muss sich das so vorstellen: Heutzutage muss jeder Unternehmer planen wie, wo, was und wie viel er an Kosten sparen kann. Der Arbeitnehmer hingegen möchte natürlich für seine gute Leistung auch die bestmögliche Bezahlung erhalten. Nach Abzug der Steuern, der Sozialabgaben, etc. ist das Gehalt meist richtig geschrumpft. Die Entgeltoptimierung hilft dem Arbeitgeber Kosten zu sparen und dem Arbeitnehmer das Nettogehalt zu erhöhen, indem das Einkommensteuergesetz so genutzt wird, dass man Lohnbestandteile, die entweder steuer- und sozialabgabenfrei oder Sozialabgaben befreit mit einer Pauschalsteuer belegt sind, verwendet. Markus [...]weiterlesen
Warum es manchmal unumgänglich ist, bewusst ein Risiko einzugehen! Unternehmertum bedeutet immer, Entscheidungen zu treffen, die unter einem gewissen Risiko stehen. Das ist auch oft im Arbeitsrecht so. Warum? Ein Beispiel: Eine Frau wechselt von einem Anstellungsverhältnis in die Selbstständigkeit. Sie übernimmt einen Getränkemarkt. Der bisherige Betreiber hört aus Altersgründen auf. Auf mich kam die Unternehmerin zu, da sie rechtssichere Arbeitsverträge für ihre zukünftigen geringfügig Beschäftigten wollte. Schriftliche Arbeitsverträ- ge gab es bisher nicht. Also fuhr ich zu der Unternehmerin und hörte erst mal aufmerksam zu. Schnell stellte sich heraus, dass die Arbeitsverträge das kleinste Problem waren. Es stand das [...]weiterlesen
Das Zugunglück von Bad Aibling war tragisch. Schockierend ist der Verdacht, dass möglicherweise die Ablenkung durch ein Handyspiel für den Tod von vielen Zugreisenden verantwortlich ist. Im Falle des Zugunglücks bewegen wir uns im Bereich des Strafrechts, wo selbstverständlich erst einmal die Unschuldsvermutung gilt. Aber wie sieht es im Arbeitsrecht aus? Gefährde ich mit Handyspielen meinen Arbeitsplatz? Für viele Menschen ist die Nutzung des Smartphones eine Art Grundrecht. Arbeitsrechtlich verhält sich das anders. Kern des Arbeitsverhältnisses ist, dass der/die Arbeitgeber/in das wirtschaftliche Risiko trägt jeden Monat pünktlich das Gehalt zu zahlen. Dafür muss der/die Arbeitnehmer/in das tun, was der/die Arbeitgeber/in [...]weiterlesen
Mitarbeiter können schwierig sein – das weiß jede Führungskraft – und der Umgang mit ihnen ist nicht immer einfach. Es entstehen oft langwierige, blockierende und ressourcenverbrauchende Situationen für Mensch und Unternehmen. Wann reichen klassische Führungsinstrumente aus? Wann ist es an der Zeit auch rechtliche Konsequenzen in Erwägung zu ziehen, um wieder erfolgreich zu werden oder zu bleiben? Zwei Experten erläutern auf der einen Seite, welche Führungsinstrumente Sie beherrschen sollten, um Ihre Mitarbeiter besser zu verstehen und zu lenken (Pflicht). Auf der anderen Seite werden arbeitsrechtliche Grundlagen veranschaulicht, die in Erwägung gezogen werden können, wenn die Situation es erfordert (Rechte). [gdlr_row] [...]weiterlesen
Für kleine oder mittlere Unternehmensgrößen ist ein glückliches Händchen in Personalfragen oft existenzrelevant. Im War for Talents ist es nicht nur schwieriger geworden, passende Mitarbeiter zu finden, darüber hinaus erwartet den Arbeitgeber ein ganzer Steinbruch an Stolpersteinen im Arbeitsrecht. Hier den Durchblick für die eigene gute Strategie zu bewahren, ist eine Herausforderung. Der Mittelstand braucht keine Besserwisserei, sondern Bessermacher! In diesem Sinne gibt Rechtsexperte Markus Schleifer unternehmernah und frei von Fachchinesisch in seinen Vorträgen und Seminaren einen hervorragenden Überblick über die Möglichkeiten der intelligenten Gestaltung in arbeitsrechtlichen Fragen. Der versierte Personal- und Arbeitsrechtkönner ist mit seinem empfehlenswerten Beratungsansatz zuverlässige Adresse [...]weiterlesen
Kündigen, aber richtig. Auch in Unternehmen die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz (i. d. Regel Unternehmen, die nicht mehr als 10 Vollzeit Mitarbeiter haben) fallen, kann eine Kündigung daneben gehen. Eine Arztpraxis führte Veränderungen im Laborbereich durch. Da die mit 63 Jahren älteste und langjährige (20 Jahre) Arzthelferin am schlechtesten qualifiziert war und daher den Veränderungen nicht gewachsen gewesen wäre, hat man der Mitarbeiterin gekündigt. Eigentlich kein Problem. Das Kündigungsschutzgesetz musste nicht beachtet werden und man brauchte keinen Grund für eine Kündigung. Um nicht unfreundlich zu erscheinen schrieb man in die Kündigung den verhängnisvollen Satz: „Inzwischen bist Du pensionsberechtigt und auch [...]weiterlesen
Kein Mensch muss am Sonntag seinen Briefkasten leeren, auch nicht am Ende der Probezeit. Ein bemerkenswerter Fall. Ein Rechtsanwalt wollte seiner Mitarbeiterin, einer Rechtsanwaltsfachangestellten, in der Probezeit kündigen. Der letzte Tag der Probezeit war ein Sonntag. Da der Rechtsanwalt üblicherweise am Sonntag arbeitete, warf er die Probezeitkündigung an diesem Tag in den Briefkasten seiner Mitarbeiterin. Diese klagte vor dem Arbeitsgericht mit dem Argument, die Kündigung habe sie rechtliche erst am Montag erhalten und damit war die Probezeit schon abgelaufen. Und sie hat Recht bekommen. Kein Mensch ist verpflichtet am Sonntag nachzusehen, ob wichtige Post in seinem Briefkasten ist auch dann [...]weiterlesen